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   BGH, 06.04.1976 - VI ZR 93/75   

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https://dejure.org/1976,2198
BGH, 06.04.1976 - VI ZR 93/75 (https://dejure.org/1976,2198)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1976 - VI ZR 93/75 (https://dejure.org/1976,2198)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1976 - VI ZR 93/75 (https://dejure.org/1976,2198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufsichtspflicht - Eltern - Grillen - Spiritus

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1684
  • MDR 1976, 832
  • VersR 1976, 878
  • DB 1976, 1813
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67

    Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - VI ZR 93/75
    Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1969 - VI ZR 232/67 - VersR 69, 523 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.01.1969 - VI ZR 232/67

    Widerrufsanspruch auf die Richtigstellung falscher Tatsachen - Umdeutung eines

    Auszug aus BGH, 06.04.1976 - VI ZR 93/75
    Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu verhindern (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1969 - VI ZR 232/67 - VersR 69, 523 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auch dies kann eine geeignete Erziehungsmaßnahme sein (vgl. Senatsurteil vom 6. April 1976 - VI ZR 93/75 = VersR 1976, 878, 879).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08

    Ingerenz; vorangegangenes Tun; Grillfeuer; Spiritus; Mitverschulden;

    Dieses unkoordinierte, "regellose" und deshalb äußerst sorglose Hantieren mit dem flüssigen Brennspiritus war - anders als der Einsatz von Brennspiritus nach ausreichender Belehrung und Anleitung (hierzu BGH VersR 1976, 878) - höchst gefahrenträchtig und begründete für den Beklagten, der in gleicher Weise wie seine vier "Mitgriller" an der Schaffung dieser Gefahrenquelle beteiligt war, die Pflicht zur Abwendung der aus dem Einsatz des Spiritus folgenden Gefahren (Garantenstellung aus Ingerenz).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78

    Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn;

    Zwar geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß sich das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige nach deren Alter, Eigenart und Charakter bestimmt, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern; es kommt darauf an, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht im konkreten Fall in Bezug auf die zur widerrechtlichen Schadenszufügung führenden Umstände genügt haben (st.Rspr.; s. Senatsurteilev. 8. Januar 1965 - VI ZR 230/63 = VersR 1965, 385;v. 28. Februar 1969 - VI ZR 222/67 = VersR 1969, 523; zuletztv. 6. April 1976 - VI ZR 93/75 = VersR 1976, 878 = ZBIJugR 1976, 452; Wenigkeit, Wege zur Sozialversicherung 1978, 289 ff).
  • OLG Nürnberg, 19.03.1991 - 11 U 1397/90

    Vermeidung von Schädigungen Dritter; Kinder; Eltern; Aufsichtspflicht;

    Für das selbständige Grillen unter Verwendung von Spiritus zum Anzünden der Holzkohle sind dabei strenge Maßstäbe anzulegen (BGH NJW 1976, 1684).
  • LG Erfurt, 27.12.2007 - 10 O 2182/06

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Grillunfall; Haftung von

    Er ist, wenn er altersgerecht entwickelt ist, auch nicht etwa Verhaltensstörungen zeigt, auch dazu imstande, die Gefahren im Umgang mit einer so leicht entzündlichen und explosiven Flüssigkeit wie Brennspiritus nach entsprechender Belehrung zu verstehen und zu beherrschen (BGH, Urteil vom 06.04.1976, NJW 1976, 1684/1685).".
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